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FAQ´s
Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie Antworten auf viele Fragen: BMWK - Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)
Untenstehend finden Sie Antworten auf Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Nellingen:
Wie weit ist die Planung in Nellingen gediehen?
Die Phase der Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse wurde Ende 2023 abgeschlossen. Diese Bestandsanalyse besteht aus der Sammlung aller relevanten Informationen wie Energieverbräuche, Gebäude- und Heizungsdaten. Die Potenzialanalyse umfasst die Zusammenstellung und die Bewertung von möglichen regenerativen Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in der Gemeinde.
Bis wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen?
Bis Ende August 2024 muss die Wärmeplanung beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Zuvor wird voraussichtlich Mitte Februar die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wärmeplanung informiert.
Was sind die zentralen Punkte der Strategie, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen?
Die zentralen Punkte sind: Den Wärmebedarf zu senken und die erneuerbaren Energien auszubauen und besser zu nutzen. Nur dann kann die klimaneutrale Wärmeversorgung gelingen!
Welche Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs ergeben sich gemäß dem KlimaG BW in Nellingen?
Große Potenziale zur Senkung des Wärmeverbrauchs sehen wir vor allem bei der energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude, aber auch bei privaten Wohn- und Geschäftshäusern im Bestand. Ebenfalls werden durch die gesetzlichen Vorgaben und Förderungen neue Gebäude mit einer höheren Energieeffizienz gebaut werden.
Welche Auswirkungen haben die Nellinger Planungen auf Privatleute?
Die endgültige Wärmeplanung mit einer Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze oder Einzelheizungen liegt noch nicht vor, daher kann auch diesbezüglich noch keine Auskunft gegeben werden. Ein Eignungsgebiet bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Gebiet eher für Einzelheizungen oder eher für ein Wärmenetz geeignet ist. Es wird damit noch keine Entscheidung getroffen, ob ein Wärmenetz tatsächlich auch in diesem Gebiet entsteht. Dies hängt noch von weiteren Faktoren ab und muss in anschließenden Untersuchungen weiter geprüft werden. Eine unmittelbare Auswirkung nach der Fertigstellung des Wärmeplans auf die Geltung des neuen GEG ab 2024 gibt es nicht. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage erst eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die veröffentlicht sein muss.