Hauptbereich
Rathaus Aktuell
Rathaus Aktuell
Landwirtschaft
Artikel vom
01.02.2024
Pressemitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
Landwirtschaftliche Betriebe müssen eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) durchführen. Dabei muss auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit die verfügbare N-Menge (Nmin) berücksichtigt werden (nicht auf Grünland). Entweder über repräsentative Bodenproben (Nmin-Probe) oder Übernahme der NID-Werte, welche im Frühjahr im landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlicht werden.