Rathaus Aktuell: Nellingen

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Abschaffung des

Autor: Gemeinde Nellingen
Artikel vom 29.11.2023

Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Als Gründe nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen zwei und vier Wochen. Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Folgende Gebühren fallen für neue Dokumente an:
Personen unter dem 24. Lebensjahr
Personalausweis = 22,80 Euro
Reisepässe = 37,50 Euro

Personen ab dem 24 Lebensjahr
Personalausweis 37,00 Euro
Reisepass bis 31.12.2023 = 60,00 Euro
Reisepass ab 01.01.2024 = 70,00 Euro

Wir raten allen Bürgern, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis zum 22.12.2023 im Bürgerbüro im Rathaus Nellingen beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Ramona Thiede, Tel. 07337 9630-0.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

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