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Änderungen zum 01.04.24
Veröffentlichung Alters- und Ehejubilare
Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen:
Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts dürfen wir keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen.
Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50,60, 65 Jahre) sowie Geburtstagsjubiläen (70., 75., 80., 85, 90., 95.,100., 101. usw. Geburtstage) in unserem Nellinger Mitteilungsblatt und der Tagespresse (Schwäbische Zeitung und Südwest Presse).
Eine Veröffentlichung kann daher nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung Nellingen
vorliegt.
Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.
Wenn Sie Ihre Veröffentlichung wünschen, geben Sie das Dokument (PDF-Datei) ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus in Nellingen ab. Vielen Dank.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung Nellingen