Lebenslagen: Nellingen

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Heirat im Ausland

Für die Eheschließung im Ausland verlangen manche Staaten wie zum Beispiel Italien, Österreich, Polen, Schweiz und Türkei ein Ehefähigkeitszeugnis.
Dieses können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. In einigen Ländern genügen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Ausland benötigen.
Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.

Ehen, die im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden, werden in Deutschland anerkannt.
Die Ehevoraussetzungen müssen vorgelegen haben und die Ehe muss in der Form geschlossen worden sein, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Eheurkunden (zum Beispiel bei Heirat in den USA) im Inland erst möglich ist nach

  • einer amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
  • Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können für eine im Ausland geschlossene Ehe einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister am deutschen Wohnort stellen.

Freigabevermerk

Stand: 20.12.2022

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

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