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Reisepass
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig.
Bei Personen:
- unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.
Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbildd und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.
Vertiefende Informationen
- ausführliche Informationen zur Beantragung des Reisepasses
- Ein vorläufiger Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr.
- Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Internetauftritt des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreise und Zoll", welche Reisedokumente für die Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind.
- Kinder unter 12 Jahren können auf Antrag einen Kinderreisepass ohne elektronisches Speichermedium (Chip) erhalten.
Leistungen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Freigabevermerk
16.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg