Lebenslagen: Nellingen

Lebenslagen: Nellingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Lebenslagen
Lebenslagen

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig.

Bei Personen:

  • unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbildd und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

Sprechstunden Nellingen