Hauptbereich
Krankenversicherung
Schwerbehinderte Menschen können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der Schwerbehinderteneigenschaft erklären.
Das Recht zum Beitritt hängt davon ab, ob Sie, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben oder erfüllt hat.
Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben.
Die Krankenkasse kann das Beitrittsrecht schwerbehinderter Menschen von einer Altersgrenze abhängig machen. Die meisten Krankenkassensatzungen sehen Altershöchstgrenzen vor, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr liegen.
Rechtsgrundlage
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 26.07.2023 freigegeben.