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Begriff und Organisation im Katastrophenfall
Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz").
Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt.
In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:
- Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise
- das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren,
- die Umwelt,
- erhebliche Sachwerte oder
- die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
- Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen.
Katastrophenschutzbehörden
Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.
Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:
- in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)
- für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)
- für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)
Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung.
Selbstschutz
Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist.
Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.
Vertiefende Informationen
- Katastrophenschutz zum Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall (Innenministerium Baden-Württemberg)
- Katastrophen- und Zivilschutz (Regierungspräsidien in Baden-Württemberg)
- Aktuelle Themen, auch Ratgeber und Fachpublikationen mit Forschungsberichten und Tipps zum Verhalten im Katastrophenfall (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
- Gefahren und Zuständigkeiten im Katastrophenfall (Bundesministeriums des Innern)
- Thema "Katastrophenschutz - Zusammenfassungen der EU- Gesetzgebungen" (Europäische Union)
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 02.05.2019 freigegeben.