Hauptbereich
Hauptschule/Werkrealschule
Ziel der Hauptschule/Werkrealschule ist es, die Begabungspotentiale der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und so zu gelingenden Bildungsbiographien beizutragen. In besonderem Maße fördern die Hauptschulen/Werkrealschulen praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen. Pädagogisches Leitprinzip der Hauptschule/Werkrealschule ist eine durchgängige individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler.
Dazu gehören:
- Stärkung der Basiskompetenzen in den Klassen 5 und 6 in den Fächern Mathematik
- Lernstandserhebungen in Klasse 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Vergleichsarbeiten VERA 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mit anschließenden Fördermaßnahmen
- Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, um den individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen einzelner Schüler innerhalb einer Klasse gerecht zu werden
Darüber hinaus zählt die intensive Berufswegeplanung mit vielfältigen Praxiserfahrungen in allen Klassenstufen zu den Leitprinzipien der Hauptschule/Werkrealschule. Die Hauptschule/Werkrealschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle, auf ihre persönlichen Begabungen ausgerichtete Schwerpunktbildung.
In Klasse 7 der Hauptschule/Werkrealschule wird die Kompetenzanalyse Profil AC (Assessment-Center) an Schulen durchgeführt. Auf der Grundlage der Kompetenzanalyse wird im Anschluss die Förderung der für die Ausbildungsreife erforderlichen überfachlichen Kompetenzen intensiviert mit dem Ziel, das Potenzial und die Handlungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern deutlich zu erweitern und damit einen möglichst reibungslosen Übergang in eine duale Berufsausbildung sicherzustellen.
Hauptschulabschluss am Ende der 9. oder der 10. Klasse
Der Hauptschulabschluss kann am Ende von Klasse 9 oder am Ende von Klasse 10 erworben werden.
Der Hauptschulabschluss ermöglicht
- die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- den Besuch einer weiterführenden beruflichen Schule
Werkrealschulabschluss am Ende der 10. Klasse
Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden.
Der Werkrealschulabschluss berechtigt
- zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang,
- zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule,
- zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs, in die beruflichen Gymnasien sowie in die gymnasiale Oberstufe von Gemeinschaftsschulen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Bildungsplan
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-8 gilt der Bildungsplan 2016, der im Schuljahr 2016/2017 eingeführt wurde. Schülerinnen und Schüler in Klasse 9 und Klasse 10 werden im Schuljahr 2018/2019 nach dem Bildungsplan 2012 unterrichtet und nehmen an den Abschlussprüfungen, die auf Grundlage des Bildungsplans 2012 erstellt werden, teil.
Unter folgendem Link können Sie entnehmen, welcher Bildungsplan dem Unterricht in der jeweiligen Klassenstufe zugrunde liegt: www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/3852241
Wahlpflichtfächer
Die Wahlpflichtfächer bereiten auf die Ausbildungsentscheidung vor.
Im Bildungsplan 2012 der Hauptschule/Werkrealschule sind in der Klassenstufe 8, 9 und 10 folgende Wahlpflichtfächer verankert:
- Gesundheit und Soziales
- Wirtschaft und Informationstechnik
- Natur und Technik
Mit Einführung des Bildungsplans 2016 werden ab Klasse 7 folgende Wahlpflichtfächer unterrichtet:
- Technik
- Alltagskultur, Ernährung, Soziales
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 07.11.2019 freigegeben.