Hauptbereich
Besondere Rahmenbedingungen
Bei der Planung und Ausführung eines Gebäudes müssen unter bestimmten Umständen auch Aspekte wie erdbebensicheres Bauen, Hochwasserschutz oder Naturschutz beachtet werden.
Erdbebensicheres Bauen
In Baden-Württemberg treten immer wieder schwache Erdbeben auf. Etwa einmal in zehn Jahren ist mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.
Alle wichtigen Informationen zum Erdbebendienst finden Sie in der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr".
Hochwasserschutz
Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können (z.B. indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden. Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Lebenslage "Umwelt".
Tipp: Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und Hochwasserschutz finden Sie unter IKoNE online, der Integrierenden Konzeption Neckareinzugsgebiet (IKoNE), die vom Land Baden-Württemberg entwickelt wurde. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Kalkulation der Prämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.
Naturschutz
Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Gestattungen oder Bescheinigungen erforderlich sein, das sind beispielsweise:
- Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
- Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
- Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 13.03.2012 freigegeben.