Dienstleistungen: Nellingen

Dienstleistungen: Nellingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Fristen

keine

Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Kosten

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Standesamt der Eheschließung

Zuständige Ansprechpartner

Priel, Monika
Hauptamtsleitung mit Standesamt, Personalamt und Bauamt
07337 9630 10
07337 9630 90
Zum Mitarbeiter
Vollmer, Sybille
Standesamt, Ordnungsamt und Friedhofsamt
07337 9630 22
07337 9630 90
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

19.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

Sprechstunden Nellingen