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Nellingen (Druckversion)

Landwirtschaft

Autor: Modul-Benutzer
Artikel vom 01.02.2024

Pressemitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis

Landwirtschaftliche Betriebe müssen eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) durchführen. Dabei muss auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit die verfügbare N-Menge (Nmin) berücksichtigt werden (nicht auf Grünland). Entweder über repräsentative Bodenproben (Nmin-Probe) oder Übernahme der NID-Werte, welche im Frühjahr im landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlicht werden.

Pressemitteilung lesen (PDF-Datei)

http://www.nellingen.de//rathaus-service/verwaltung/rathaus-aktuell