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Nellingen (Druckversion)

Aktuelle

Autor: Gemeinde Nellingen
Artikel vom 01.06.2023

Bodenrichtwerte Nellingen

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird momentan vom Finanzamt aufgefordert eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist elektronisch über das ELSTER-Portal möglich. In Ausnahmefällen, z. B. wenn kein Computer oder Internetzugang vorhanden ist, kann ein entsprechender Papiervordruck beim Finanzamt beantragt werden.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, welche Angaben Sie hierfür benötigen und wo Sie diese finden:

- Das Aktenzeichen finden Sie auf den o.g. Informationsschreiben und früheren Einheitswertbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden.

- Der Bodenrichtwert kann über das Internetportal "BORIS BW"https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?app=boris_bw_gstb&commune=Nellingen (Nach Aufruf der URL startet das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem für die Abfrage der Bodenrichtwerte in Zusammenhang mit der Grunsteuer B für die Gemeinde Nellingen)
oder www.grundsteuer-bw.de 
oder https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss abgerufen werden.

Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Nellingen wurden mittlerweile fertiggestellt und können auch direkt hier abgerufen werden.

http://www.nellingen.de//rathaus-service/verwaltung/rathaus-aktuell