Hauptbereich
Benutzungsgebühren
Neue Benutzungsgebührensatzung
Liebe Eltern,
die neue Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kindergarten Nellingen wurde am 01.08.2022 vom Gemeinderat beschlossen. Sie tritt ab 01.11.2022 in Kraft.
Das „Haus der kleinen Bären“ Beim Sportzentrum 3, öffnet voraussichtlich Ende Oktober.
Anbei kann die Satzung und das neue Anmeldeformular abgerufen werden.
Wenn Sie Ihr Kind in die Ganztagesgruppe Ü3 oder in die neue Kleinkindgruppe bis 14:30 Uhr anmelden wollen, geben Sie bitte dafür eine verbindliche Anmeldung bis spätestens Freitag, 26.08.2022, im Rathaus ab.
Im "Haus der kleinen Bären" im Steingertweg wird es kein Mittagessen mehr geben, ansonsten bleibt alles wie bisher.
Für die Eltern der Kinder im neuen Kindergarten zur Information:
Es kann im Ganztagesbereich Ü3 und U3 ein Mittagessen von der AWO bestellt werden (Gebühr 3,75 €). Alternativ besteht die Möglichkeit eines zweiten Vespers, oder eines warmen Essens, das in einem Thermobehälter (in der Einrichtung wird das Essen nicht erwärmt!) von Zuhause mitgebracht wird.
Der Ablauf im Ganztagesbereich erfordert eine Bringzeit der Kinder in beiden Gruppen bis spätestens 8:30 Uhr.
Ein späteres Bringen ist nicht möglich. (Nur in angekündigten Fällen wie z.B. Arztbesuch)
In der Ü3 Gruppe (Ganztagesgruppe) können Sie Ihr Kind zu zwei unterschiedlichen Zeiten abholen:
14:15 Uhr bis 14:30 Uhr und 15:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Es muss täglich nicht dieselbe Zeit sein, die Kindergartengebühr bleibt gleich.
In der U3 Ganztagesgruppe ist die Abholzeit von 14:15 Uhr bis 14:30 Uhr.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kindergarten Nellingen (PDF-Datei)
Anmeldeformular Haus der kleinen Bären, Beim Sportzentrum 3 (PDF-Datei)