Rathaus Aktuell: Nellingen

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Schöffen

Autor: Gemeinde Nellingen
Artikel vom 01.02.2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen.

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Näheres dazu finden Sie hier.

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich bitte bis spätestens 30.04.2023 mit untenstehendem Formular bei der Gemeinde Nellingen, Schulplatz 17, 89191 Nellingen, Frau Sybille Vollmer, Tel. Telefonnummer: 07337 9630-22Telefonnummer: oder per E-Mail.

Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste (PDF-Datei (PDF-Datei))

Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Jugend Schöffen-Vorschlagsliste (PDF-Datei)  

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

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