Hauptbereich
Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Vertiefende Informationen
- Steuerliche Aspekte für Freiberufler
- Steuerliche Aspekte der Lebenslage "Unternehmen gründen" mit ausführlichen Informationen zu Steuerarten, Gewinnermittlung und zur Pflicht, Bücher zu führen
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 30.06.2017 freigegeben.