Hauptbereich
Nutzung des Grundstücks
Ein Grundstück können Sie nicht auf beliebige Art nutzen, sondern es gibt ganz verschiedene Nutzungsbeschränkungen. Diese können sich zum Beispiel aus Regelungen des Baurechts oder des Wasser- und Bodenschutzrechts ergeben .
Zum Schutz vor Hochwasser müssen Sie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die sogenannten Schutzvorschriften beachten. Hier ist vor allem ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt.
Ergänzende Bestimmungen gibt es in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die bei einem Extremhochwasser überflutungsgefährdet sind.
Beachten Sie bitte auch, dass es im direkten Gewässerumfeld Einschränkungen durch den sogenannten Gewässerrandstreifen geben kann. Im Allgemeinen sind Gewässerrandstreifen im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit und zum Schutz der Gewässer mit Nutzungsbeschränkungen belegt.
Bei Schadstoffen in den Böden können weitere Maßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungen oder eine Sanierung erforderlich sein.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 78 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) (Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete)
- § 78 a - d Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) (Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebiete)
- § 65 Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg (WG) (Überschwemmungsgebiete)
- § 29 Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg (WG) (Gewässerrandstreifen)
- § 38 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) (Gewässerrandstreifen)
Freigabevermerk
15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg