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Nellingen (Druckversion)

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung beantragen

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.

Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung.

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Freigabevermerk

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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