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Nellingen (Druckversion)

Karteikartenabschrift - Ausstellung beantragen

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).

Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde benötigt eine Karteikartenabschrift beispielsweise, wenn

  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen.

Voraussetzungen

Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
Der Antrag kann in der Regel formlos, beispielsweise durch Brief oder E-Mail erfolgen.

Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt von Ihnen Angaben zu Ihrer Person, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort. Ebenso bedarf es neben Ihrer aktuellen Wohnanschrift noch Angaben zum Wohnort zum Zeitpunkt der Ausstellung des Papierführerscheins.
Darüber hinaus sind Angaben zum Papierführerschein erforderlich. Dies sind die Führerscheinnummer und das Ausstellungsdatum. Als Nachweis für Ihre Angaben dient eine Kopie des Führerscheins beziehungsweise eines Ausweisdokumentes.
Zur Bearbeitung wird noch der Name und die Anschrift der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde benötigt.
Dies ist die Fahrerlaubnisbehörde, welche für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist.

Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die aktuell zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort bei Ausstellung des Papierführerscheins
  • Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
  • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
  • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

Kosten

je nach Behörde unterschiedlich

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die Fahrerlaubnisbehörde, welche den Papierführerschein ausgestellt hat

Vertiefende Informationen

Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt

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Freigabevermerk

03.07.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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