Lebenslagen: Nellingen

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Jobvermittlung

Studierende können neben dem Studium eine Beschäftigung ausüben.

Sollten Sie aus finanziellen Gründen eine Nebentätigkeit in Betracht ziehen, achten Sie darauf, dass diese Ihr Studium nicht beeinträchtigt.

Einzelne Studierendenwerke in Baden-Württemberg bieten eine eigene Jobvermittlung an, die sowohl von immatrikulierten Studierenden als auch von Arbeitgebern kostenlos genutzt werden kann.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die Erwerbstätigkeit Studierender ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bestehen, muss von Ihren Arbeitgebern geprüft werden. Sie sind verpflichtet, alle dazu notwendigen Angaben zu machen.

Hinweis: Für Studierende, die BAföG erhalten, ist wichtig, dass der Verdienst aus Ferien- und Nebenjobs während des Bewilligungszeitraumes den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag 6.251,04 Euro brutto jährlich oder 520,92 Euro brutto monatlich nicht überschreitet. Zum regelmäßigen Arbeitsverdienst zählen auch anteilig Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Der Verdienst wirkt sich sonst auf die Höhe der BAföG-Förderung aus. Einkommen aus einem Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag werden voll angerechnet.

Auch die Bundesagentur für Arbeit oder der Allgemeine Studierendenausschuss einer Hochschule können Jobs vermitteln. Hier finden Sie weitere Links zum Thema "Jobs und Praktika".

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 23.02.2023 Wissenschaftsministerium und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

Sprechstunden Nellingen