Lebenslagen: Nellingen

Lebenslagen: Nellingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Lebenslagen
Lebenslagen

Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern

Den leiblichen Eltern steht, unabhängig von der elterlichen Sorge das Recht und die Pflicht zu, ihr Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen. Das gilt auch nach dem Entzug des Sorgerechts.

Gleichzeitig hat auch das Kind ein Umgangsrecht mit den Eltern; es ist aber anders als die Eltern nicht zum Umgang verpflichtet.

Weiterhin können auch z.B. Großeltern, Geschwister, ehemalige Lebenspartner von Mutter oder Vater oder auch ehemalige Pflegeeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dies dem Kindeswohl dient. Menschen, die für das Kind wichtig sind, sollen für das Kind verfügbar und zugänglich bleiben. Dadurch sollen Brücken zwischen den Lebensabschnitten des Kindes geschaffen und Brüche verhindert werden.

In Konfliktsituationen sollen Eltern oder Pflegeeltern stets nach Lösungen zu suchen, bei denen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Das Jugendamt berät Sie zu Fragen des Umgangsrechts.

Können sich Eltern über das Umgangsrecht nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils den Umgang regeln. Für Beschränkungen des Umgangsrechts ist das Familiengericht zuständig. Eine Umgangseinschränkung auf kurze oder längere Zeit ist nur zulässig, wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet ist. Bei Bedarf kann das Gericht anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit Dritter stattfinden darf (begleiteter Umgang).

Freigabevermerk

Stand: 14.11.2022
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

Sprechstunden Nellingen