Rathaus Aktuell: Nellingen

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Bauanträge

Autor: Modul-Benutzer
Artikel vom 23.04.2024

Neuerung im Rahmen der Digitalisierung

Neuerungen bei Bauanträgen
Bereits zum 25.11.2023 wurde die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert. Ziel ist es unter anderem, die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des sog. virtuellen Bauamts Baden-Württemberg voranzutreiben.
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
 

Das Einreichen:
Künftig müssen Bauanträge direkt bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz) unter der Mailadresse
"bauantrag@alb-donau-kreis.de" und nicht mehr über die Gemeinden eingereicht werden. Die Gemeinden werden seitens der unteren Baurechtsbehörde unverzüglich über die eingehenden Vorhaben informiert.
 

Die Nachbarbeteiligung:
Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Die untere Baurechtsbehörde legt fest, welche Angrenzer gehört werden.
Dies bedeutet, dass Sie als Nachbar gegebenenfalls gar nicht mehr im Vorfeld informiert werden.
Bei Fragen zu Neuerungen können Sie sich gerne an die zuständige Stelle wenden:


Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Tel.: 0731 185-0

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

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