Lebenslagen: Nellingen

Lebenslagen: Nellingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Lebenslagen
Lebenslagen

Steuerliche Aspekte

Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.

Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberuflerin oder des Freiberuflers.

Es ist möglich, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein (gemischte Tätigkeit).

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen

  • Einkünften aus Gewerbebetrieb und
  • Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (zu diesen gehören auch die Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten)

ist in der Regel schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung Ihrer jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

Die für freiberuflich Tätige relevanten Steuerarten können beispielsweise sein:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Welche Steuer Sie abführen müssen, wird im Einzelfall aufgrund Ihrer angegebenen Daten durch das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte bestimmt. Dieses legt auch fest, ob Sie Ihre Steuern im Voraus zu bezahlen haben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 30.06.2017 freigegeben.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

Sprechstunden Nellingen