Friedhöfe: Nellingen

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Friedhöfe
Friedhöfe

Die Gemeinde Nellingen verwaltet zwei Friedhöfe.

Der Nellinger Friedhof befindet sich im Meierweg. Die Leichenhalle befindet sich unmittelbar bei der Kirche. In Oppingen ist der Friedhof direkt bei der Kirche. Der Aufbahrungsraum befindet sich im ehemaligen Oppinger Rathaus im Eugen Sauter-Weg.  Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Sie dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner. Ausnahmen hiervon sind auf Antrag möglich. Weitere Einzelheiten finden Sie hier: Friedhofsordnung (PDF-Datei) und Bestattungsgebührensatzung (PDF-Datei). und  Bei der Nellinger Kirche befindet sich ein weiterer Friedhof. Dort finden jedoch keine Bestattungen mehr statt. Für diesen Friedhof ist die Evangelische Kirchengemeinde zuständig.

Kontakt Bestattungsinstitut

Für Bestattungen auf dem Friedhof in Nellingen ist das 

Bestattungsinstitut Schwenk
Inh. Ilse Schwenk-Rommel
Olgastraße 26
89150 Laichingen
Telefonnummer: 07333  922267 
Faxnummer: 07333 922269

zuständig, da die Gemeinde mit diesem Bestattungsinstitut einen Friedhofsvertrag hat. Selbstverständlich kann auch ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt werden. Dieses kann jedoch nur die Leistungen bis zum Friedhof erledigen. 

Grabarten

Folgende Bestattungsmöglichkeiten sind auf dem Friedhof in Nellingen möglich.
Die Bestattung auf dem Friedhof in Nellingen kann in Einzelreihengräber, Doppelwahlgräber, Urnenwahlgräbern, Urnenreihengräbern, Urnenstelen und seit 2017 auch in Urnenerdröhren (Baumbestattung)  erfolgen. Die Gebühren nur für die Grabstätte betragen beim

  • Reihengrab 550,00 Euro
  • Wahlgrab-Doppelgrab 1.800,00 Euro
  • Urnenreihengrab 350,00 Euro
  • Urnenwahlgrab-Doppelgrab 1.000,00 Euro
  • Urnenstele 1.500,00 Euro
  • Urnenerdröhre 1.800,00 Euro

Hinzu kommen noch weitere Gebühren wie zum Beispiel, die Gebühr für die Bestattung, bzw. die Beisetzung der Aschen. Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und ggf. der Kühlung. Ebenso wird die Kiesschüttung zwischen den Gräbern in Rechnung gestellt.

Für auswärtige Personen muss ein Zuschlag von 50 % erhoben werden.

Sollten Sie nähere Angaben benötigen, finden Sie mit diesem Link  Bestattungsgebühren und Friedhofsordnung die Satzung über die Bestattungsordnung und die Friedhofsordnung.

Ruhe-/Nutzungszeit

Die Ruhezeit auf den Friedhöfen beträgt 20 Jahre, die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. Die Nutzungszeit von Wahlgräbern beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre, bei Aschen 25 Jahre.

Urnenstelen

Seit 2009 ist im Zentrum des Nellinger Friedhofes eine Anlage mit Urnenstelen errichtet worden. Aufgrund der regen Inanspruchnahme ist eine Erweiterung geplant. In Oppingen sind ebenfalls Urnenstelen vorhanden. Die Verschlussplatten können individuell, nach bestimmen Vorgaben, gestaltet werden. 

Urnenerdröhren/Baumbestattungen

Seit Sommer 2017 sind auf dem Nellinger Friedhof auch Baumbestattungen in Urnenerdröhren möglich. In einer Röhre können zwei Urnen beigesetzt werden. Nähere Infos erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Fragen?

Sollten Sie noch Fragen betreffend Friedhof, wegen einer Grabstätte, Räumung von Grabflächen, usw. haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Nellingen, Bürgermeisteramt, Schulplatz 17, Sachbearbeiterin, Fr. Vollmer, Telefonnummer: 07337 9630-20.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Gemeinde Nellingen
  • Schulplatz 17
  • 89191 Nellingen
  • Telefonnummer 07337 9630-0
  • Faxnummer 07337 9630-90
  • E-Mail schreiben

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