Bürgermeister Franko Kopp berichtete dem Gemeinderat, dass die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens bevor steht. Das Landesamt für Flurneuordnung verlangt vor der Anordnung einen Gemeinderatsbeschluss zur Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen zu fassen.
Vom Gemeinderat wurde sichergestellt, dass der Beschluss nur die geplante Flurbereinigung Nellingen, Bereich Aichen, Alb-Donau-Kreis, betrifft, nicht erfasst ist die Unternehmensflurneuordnung im Zusammenhang mit dem Ausbau DB/A8.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen zu Eigentum zugeteilt werden. Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit eine Einigung zwischen der Gemeinde und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zustande kommt.
Im Jahre 2006 wurde die Gemeinde Nellingen in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Bereich Hirschstraße/Römerstraße befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes. Der Gesetzgeber schreibt zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich, die Wiedernutzbarmachung von Flächen innerhalb der Gemeinde umzunutzen. Durch den Ausbau und Verknüpfung der bestehenden Fußwege sollen die Wegeverbindungen attraktiver gestaltet werden.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll die bestehende Baulücke zwischen dem gewachsenen Ortskern und der Römerstraße geschlossen werden. Entsprechend dem schonenden Umgang mit Natur und Landschaft sollen die innerhalb der Bebauung vorhandenen Ressourcen genutzt werden, um eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu begrenzen. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 0,75 ha..
Auf die weiteren Veröffentlichungen in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Der Erweiterung des bestehenden Maschinenschuppens, Geislinger Straße 26, Flst. 237, Nellingen, Oppingen, wurde zugestimmt.
Ortsvorsteher Hagmeyer berichtete, dass nachdem überlegt worden war, auf dem Oppinger Friedhof wie in Nellingen die Grabumrandung mit Kies auszuführen, doch an der bisherigen Lösung, der Grabumrandung mit Steinplatten festgehalten wird. Vom Ortschaftsrat wurde beantragt, die Restauration des Kriegerdenkmals in Oppingen und die Ausbesserung der südlichen Friedhofsmauer in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen. Bürgermeister Kopp regte hierzu an, auch das Kriegerdenkmal in Nellingen mit zu berücksichtigen.
Weiter berichtete der Ortsvorsteher, dass der Ortschaftsrat die Feldwegekonzeption von 2005 wird wie folgt abgeändert hat: Die Herrichtung des Grasweges beim Segelfluggelände wird verschoben. Stattdessen soll der Feldweg, Verbindungsweg Geislinger Straße zur Landesstraße 1230, im Jahr 2009, hergerichtet, bzw. neu geschottert werden.