Diesbezüglich wird auf die Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt verwiesen.
Bürgermeister Kopp führte hierzu aus, für die Möblierung des Sanitärbereichs wurde durch das Ingenieurbüro Innoplan eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Zwei Firmen haben hierbei Angebotsunterlagen abgegeben. Die Firma Fink-Duo aus Nellingen hat hierbei mit einem Angebotspreis von 6.402,20 Euro am auskömmlichsten angeboten. Die Kostenberechnung lag bei 7.000,— Euro brutto.
Für die Einrichtungsgegenstände der Kleinkindbetreuung hat die Firma Wehrfritz GmbH aus Bad Rodach mit einem Angebotspreis von 28.368,37 Euro das auskömmlichste Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung hier lag bei 29.000 Euro brutto.
Der Gemeinderat beschloss die Vergaben einstimmig.
Bürgermeister Kopp führte aus, mit der Vereinbarung vom 23. März 1990 wurde das Einsammeln und die Beförderung der Abfälle nach § 6 des Landesabfallgesetzes auf die Gemeinden des Landkreises übertragen. Die Vereinbarung wurde 1996 verlängert und läuft im März 2012 aus. Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages hat am 29. März 2010 vorgeschlagen, die bisherige Aufgabenteilung auch für die Zukunft beizubehalten und die zugrunde liegenden Vereinbarungen um weitere 10 Jahre zu verlängern. Auch bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 20. April 2010 haben die Bürgermeister der anderen Städte und Gemeinden sehr deutlich gemacht, dass die bestehende Aufgabenteilung im Alb-Donau-Kreis zwischen den Gemeinden und dem Landkreis weiterhin aufrecht erhalten werden sollte. Aus örtlicher Sicht kann man zu Recht sagen, dass sich diese Vereinbarung bewährt hat. Auch die Entwicklung der Abfallgebühren zeigt auf, dass die Abfallbeseitigung wirtschaftlich bewerkstelligt werden kann. Betrug die Abgabe je Tonne bis zum Jahr 2001 noch 320,17 Euro, wurde dieser Parameter im Jahre 2009 und 2010 auf 190,— Euro je Tonne gesenkt.
Eine ähnliche positive Entwicklung ergab sich bei der Berechnung der Abgabe je Einwohner. Dies führte dazu, dass man in Nellingen die Müllabfuhrgebühren letztes Jahr deutlich reduzieren konnte. Es ist davon auszugehen, dass diese weitere Arbeitsteilung auch bei den anderen Kreisgemeinden auf einhellige Zustimmung stoßen wird. Es ist deshalb sinnvoll, die bewährten Regelungen auch für die nächsten 10 Jahre bis zum 28.02.2022 zu verlängern.
Der Gemeinderat war sich einig, dass man mit der derzeitigen Lösung stabile und für die Bürger günstige Gebühren aufrechterhalten kann und stimmte der Verlängerung der bestehenden Vereinbarung einstimmig zu.
Bürgermeister Kopp erklärte, dass sich der Nellinger Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2010 eingehend mit der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befasst hat. Insbesondere wurden Flächenanmeldungen durch die Gemeinde vorgenommen, auch wurde das Planungsbüro Künster aus Reutlingen beauftragt, zu prüfen, inwieweit die angemeldeten Flächenbereiche für die Ausweisung von Solaranlagen berücksichtigt werden können. Das Büro Künster hat inzwischen für die Verbandsgemeinden das Bewertungs- und Prüfungsverfahren abgeschlossen. Vorgesehen ist, dass der Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb am 22.07.2010 über die Billigung des Vorentwurfes für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie über das Standortgutachten für die Freilandsolaranlagen beschließt. Es ist deshalb sachgerecht, dass der Gemeinderat im Vorfeld der Behandlung innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes beteiligt wird.
Diplom-Ingenieur Clemens Künster erläuterte, dass bei den Standortuntersuchungen für den gesamten Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb die gleichen Kriterien (wie z. Bsp. Ausrichtung, Verschattung, Anbindung an die Infrastruktur, Bodenqualität usw.) bei der Bewertung der Flächen angewendet wurden. In einem umfangreichen Abwägungsverfahren hat man über die gesamte Gemarkung Flächen gesucht, die sich für Freilandsolaranlagen eignen, zudem wurden die bereits angefragten Flächen im Einzelnen untersucht. Im Ergebnis eignen sich für den Betrieb einer solchen Anlage auf der Gemarkung Nellingen zwei Flächen: eine Fläche im Osten der Gemeinde mit einer Größe von 15,1 ha und eine Fläche mit einer Größe von 7,5 ha südöstlich von Oppingen. Für die bevorstehende 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes schlug Herr Künster vor, auch unter der Berücksichtigung unternehmerischer Gesichtspunkte, zunächst die Fläche im Osten Nellingens als Sonderbaugebiet für den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu übernehmen. Ebenso sollen folgende Flächen in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen werden: – Eine Fläche von 0,27 ha im Gebiet „Herdsteig“ zur Abrundung des Baugebietes. – Eine Fläche von 0,16 ha im Gebiet „Gartenstraße“ als Mischbaufläche zur Angleichung des bestehenden Bebauungsplans an den Flächennutzungsplan. – Eine Fläche von 5,41 ha „Amstetter Burren“ als Gewerbebaufläche. – Eine Fläche von 2,16 ha „Gries“ als Sonderbaugebiet für die Energieerzeugung (Biogasanlage).
Der Gemeinderat nahm den Vortag zustimmend zur Kenntnis und stimmte dem Vorschlag zu, die benannten Flächen in die weiteren Verhandlungen des Gemeindeverwaltungsverbandes zugrund zu legen.
Der Anbringung von Werbeanlagen, Aicher Straße 2, Flst. Nr. 29, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Bürgermeister Kopp führte aus, dass die Erschließung der Wohn- und Gewerbegebiete der Gemeinde Nellingen nicht im Rahmen der Einplanung in den Haushaltsplan sondern durch Finanzierungsverträge mit der Landesbank Baden-Württemberg erfolgt. Dies gilt sowohl für den Grunderwerb, wie auch für die Erschließung der Baugebiete. Dieses Verfahren wird bereits seit Jahren angewandt.
Im Haushaltsplan der Gemeinde Nellingen sowie in der Jahresrechnung wird jeweils der Stand der Bewirtschaftung dargelegt.
Zum 01.10.2010 laufen nunmehr die Finanzierungsverträge für das Gewerbegebiet „Oppinger Grund – Bauabschnitt I“ und für das Baugebiet „Bruckäcker – Bauabschnitt II“ aus. Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag für das Baugebiet „Bruckäcker – Bauabschnitt II“ bis zum 01.10.2012 und für das Gewerbegebiet „Oppinger Grund – Bauabschnitt I“ bis zum 01.10.2014 zu verlängern. Dieser Termin ist keine Festvereinbarung mit einer Verpflichtung, den Vertrag bis zu diesem Termin weiterzuführen. Die Gemeinde Nellingen hat jederzeit das Recht, den Vertrag ohne Frist zu beenden. Damit kann bei der Veräußerung der Baugrundstücke variabel reagiert werden. Die Verwaltung überwacht die Entwicklung dieser Finanzierungsverträge. Aufgrund der bisherigen Kostenentwicklung, den noch ausstehenden Arbeiten bzw. Kosten, sowie der noch zu veräußernden Bauplatzflächen, kann dokumentiert werden, dass die Vorausberechnung der Verwaltung im Rahmen der Festlegung der Bauplatzpreise für die Wohnbauflächen und die Gewerbebauflächen in vollem Umfang realisiert werden kann. Daher sind für diese Gebiete keine Haushaltsmittel der Gemeinde Nellingen erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte daraufhin einer Verlängerung der Finanzierungsverträge, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.
- Bürgermeister Kopp gab bekannt, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Schreiben vom 12. Mai 2010 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 29. März 2010 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 bestätigt hat.
- Der Abgrenzung des Rathausvorplatzes mit 6 entfernbaren Pollern stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
- Mit dem Abbruch des Gebäudes Merklinger Str. 2 wurde der hier schadhafte Gehweg saniert. Die Kosten hierfür betragen ca. 4.500 Euro und können im Rahmen des Landessanierungsprogrammes abgerechnet werden.
- Schülerferienprogramm 2010 Die Verwaltung hat die Nellinger Vereine und Organisationen mit der Bitte angeschrieben, sich bis zum 15.06.2010 im Rathaus bzgl. einer Teilnahme zu melden.
- Ausbildungspakt 2010 Im Rahmen des Ausbildungspaktes 2010 hat die Verwaltung alle Betriebe angeschrieben, auch in diesem Jahr wieder Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde.