Leistungen für Bildung und Teilhabe: Zuschüsse beantragen!

Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des „Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche“ sind in Kraft – und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2011.

Damit können Familien mit Kindern, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), der Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Das sind Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung, eintägige und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung, Nachhilfeunterricht, die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten, persönlicher Schulbedarf und Aufwendungen für die Fahrten zur Schule, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Alle Haushalte mit Kindern, die im Alb-Donau-Kreis Leistungen beziehen, haben bereits jüngst ein Informationsschreiben einschließlich Antragsformulare von ihrem zuständigen Sachbearbeiter erhalten.

Mehr Informationen zu diesem Thema und Anträge auch im Internet unter www.alb-donau-kreis.de oder beim zuständigen Koordinator des Landratsamts Alb-Donau-Kreis, Herrn Jens Dyson: Telefon: 0731/185-4309, Fax: 0731/185-22-4309, E-Mail: jens.dyson@alb-donau-kreis.de.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

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